Eltern

DAMIT JEDES KIND DAZU GEHÖRT
Ihr Kind braucht im Kita- oder Schulalltag Unterstützung? Wir begleiten Sie – von der ersten Frage bis zur Antragstellung.
WANN KANN EINE BEGLEITUNG HELFEN?
Eine Inklusionsbegleitung kann sinnvoll sein, wenn Ihr Kind:
- eine Diagnose hat (z. B. Autismus, ADHS, Entwicklungsverzögerung)
- sich in der Gruppe oder im Unterricht schwer zurechtfindet oder häufig in Konflikte gerät
- Übergänge und Veränderungen als belastend erlebt
- besondere Unterstützung im sozial-emotionalen Bereich braucht
- körperliche Einschränkungen hat und Hilfe im Alltag benötigt
WIE WIR IHR KIND BEGLEITEN
Im Alltag
- Unterstützung beim Lernen und Mitkommen
- Hilfe bei Struktur und Konzentration
- Begleitung in Pausen und bei Übergängen
Im Miteinande
- Hilfe beim Kontakt zu anderen Kindern
- Begleitung in Konflikten
- Emotionale Stabilität geben
Mit Ihnen als Eltern
- Regelmäßiger Austausch mit Ihnen
- Abstimmung mit Kita- und Schulfachkräften
- Begleitung bei Förder- und Hilfeplangesprächen
UNSER VERSPRECHEN AN SIE
Was sie von uns erwarten können:
- Eine feste Bezugsperson für Ihr Kind – damit Vertrauen wachsen kann.
- Offene Kommunikation mit Ihnen – Sie wissen, wie es Ihrem Kind geht.
- Fachlich qualifizierte Mitarbeitende mit Erfahrung – begleitet durch Supervision und Fortbildungen.
- Schweigepflicht und Datenschutz – was Sie uns anvertrauen, bleibt bei uns.
- Unterstützung bei Anträgen – wir begleiten Sie auf dem Weg zur Bewilligung.
SO GEHEN WIR GEMEINSAM VOR
- 1. Kontakt
Sie nehmen Kontakt zu uns auf – telefonisch oder per E-Mail. - 2. Kennenlernen
Wir lernen uns in einem persönlichen Gespräch kennen und klären Ihre Fragen. - 3. Bedarfsermittlung
Gemeinsam überlegen wir, was Ihr Kind braucht – und welche Begleitperson dazu passt. - 4. Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung beim zuständigen Amt. - 5. Kennenlernen
Nach Bewilligung beginnt die Begleitung – mit einem Kennenlernen in der Kita oder Schule. - 6. Austausch
Wir bleiben im regelmäßigen Austausch mit Ihnen und der Einrichtung.
Was kostet das? Wer trägt die Kosten?
Für Sie als Eltern entstehen in der Regel keine Kosten. Die Inklusionsbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird vom zuständigen Träger übernommen – je nach Situation Ihres Kindes:
-
Jugendamt – bei seelischer Behinderung oder drohender Teilhabeeinschränkung (§ 35a SGB VIII)
- Sozialamt / Träger der Eingliederungshilfe – bei körperlicher oder geistiger Behinderung (§§ 99, 112 SGB IX)
Den Antrag stellen Sie als Eltern – wir unterstützen Sie dabei und begleiten Sie auf jedem Schritt.
Ihre Ansprechpartnerin: Linda Dittmann

Ich bin Ihre Ansprechpartnerin rund um die Inklusionsbegleitung. Ich berate Familien und Kindertageseinrichtungen, koordiniere die Begleitung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und sorge dafür, dass passende Begleitkräfte und Einrichtungen gut zusammenfinden.
Mir ist wichtig, dass jedes Kind die Unterstützung erhält, die es für eine gleichberechtigte Teilhabe braucht – und dass Eltern wie Fachkräfte dabei eine verlässliche Ansprechpartnerin an ihrer Seite haben.