Förderung nach §45 Abs. 1 Satz 1 SGB III Nr. 4 (AVGS) – Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
Das individuelle Existenzgründercoaching umfasst maximal 56 Stunden. Jede Coachingstunde dauert 45 Minuten und findet als Einzelcoaching statt.
Im Erstgespräch mit Ihrem Coach legen Sie die individuellen Inhalte des Coachings und den zeitlichen Ablauf fest. Im Verlauf des Coachings erwerben Sie Rüstzeug, um erfolgreich in eine Selbstständigkeit zu starten bzw. Ihre bereits bestehende selbstständige Tätigkeit erfolgreicher zu gestalten. Zum Abschluss werten Sie das Coaching gemeinsam aus und treffen eine Schlussvereinbarung.