Förderung nach §45 Abs. 1 Satz 1 SGB III Nr. 1 (AVGS) – Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Das Bewerbungscoaching umfasst maximal 56 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten und findet als Einzelcoaching statt. Im Erstgespräch mit Ihrem Coach werden die individuellen Inhalte des Coachings und der zeitliche Ablauf festgelegt. Im Verlauf des Coachings erwerben Sie Rüstzeug für Ihre berufliche Entwicklung oder Neuorientierung und setzen es mit Unterstützung Ihres Coachs praktisch ein.
Zum Abschluss werten Sie das Coaching gemeinsam aus und treffen eine Schlussvereinbarung.
Inhalte
1. im Arbeitsmarkt orientieren
10 Unterrichtseinheiten
2. selbst vermarkten
8 Unterrichtseinheiten
3. individuell bewerben
20 Unterrichtseinheiten
4. auf Vorstellungsgespräche und Assessmentcenter vorbereiten
18 Unterrichtseinheiten
Hinweis
Die Module oder bestimmte Inhalte können auch einzeln gebucht werden.