Förderung nach §45 Abs. 1 Satz 1 SGB III Nr. 2 (AVGS) – Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Das Sprachcoaching für die Jobsuche umfasst maximal 160 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten und findet als Einzelcoaching statt. Im Erstgespräch mit Ihrem Coach werden die individuellen Inhalte des Coachings und der zeitliche Ablauf festgelegt. Im Verlauf des Coachings erwerben Sie das sprachliche Rüstzeug für Ihre Bewerbung und Ihre berufliche Entwicklung in Deutschland und setzen es mit Unterstützung Ihres Coachs praktisch um.
Zum Abschluss werten Sie das Coaching gemeinsam aus und treffen eine Schlussvereinbarung.
Inhalte
1. Deutsch für die Bewerbung
80 Unterrichtseinheiten
2. Deutsch für das Berufsleben
40 Unterrichtseinheiten
3. Vorbereitung auf berufsbezogene Sprachprüfungen
40 Unterrichtseinheiten
Hinweis
Die Module oder bestimmte Inhalte können auch einzeln gebucht werden.
z.B. Zugangsprüfung der Ärztekammern für (zahn-) medizinische Berufe, Erläuterung des Testformats, der Bewertungskriterien und Themengebiete, intensives Üben, Probeprüfungen
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